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»Ich mag meine Arbeit im Kindergarten und hab gern mit den Kindern zu tun.«
Wann kann ich den Berufsbildung- und Integrationsservice in Anspruch nehmen?

Wann kann ich den Berufsbildung- und Integrationsservice in Anspruch nehmen?

  • Sie haben eine Behinderung und möchten gerne arbeiten.
  • Sie wissen aber nicht, wie Sie den Weg ins Arbeitsleben beziehungsweise einen passenden Arbeitsplatz alleine finden können und benötigen dazu Unterstützung.
  • Sie haben schon Ideen für Ihren beruflichen Einstieg, wünschen sich aber Beratung und Begleitung, damit Sie mit richtigen Maßnahme durchstarten können.
  • Sie möchten nach einer Erkrankung oder einem Unfall wieder (zurück) ins Berufsleben, können aber (noch) nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.
  • Sie üben bereits eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus, benötigen aber noch Unterstützung damit Sie dies irgendwann alleine schaffen.